Wie bei jedem Verein, gibt es auch beim IRJGV-Barbarossa ein paar Grundsätze, die helfen, den Aufenthalt auf unserm Übungsgelände für alle positiv und möglichst ohne Probleme zu gestalten.

  • Zutritt haben nur Hunde, deren gültiger Impfschutz vorher durch ihren Besitzer / Führer nachgewiesen worden ist. Wir verlangen neben einer gültigen Tollwutimpfung gemäß Tollwutverordnung noch die Schutzimpfungen gegen Parvovirose, Staupe, H.c.c. und Leptospirose. Außerdem empfehlen wir die Impfung gegen Zwingerhusten. Für die Welpenspielgruppe gelten gesonderte Bedingungen. Bei neuen Teilnehmern an Kursen, Besuchern und Gästen ist der Zugang zum Platz zunächst mit dem / der verantwortlichen AusbildungsleiterIn zu klären.
  • Jeder Hundeführer hat sich und seinen Hund in die ausgelegten Anwesenheitslisten einzutragen, damit im Falle eines Falles alle Teilnehmer einer Gruppe schnell und effizient erreicht und über möglicherweise aufgetretene Gefahren informiert werden können.
  • Für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Übungsgelände bleibt der Hundeführer / Besitzer verantwortlicher Hafter für seinen Hund im Sinne des BGB. Eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung wird daher verlangt.
  • Die Ausbilder handeln im Auftrag der Gruppenvorsitzenden. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten, insbesondere bei allen Übungsabläufen und außergewöhnlichen Situationen (z.B. Beißereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände im Rahmen der Ausbildung.
  • Grundsätzlich sind die Hunde auf dem Platz angeleint zu führen. Freies Laufen bzw. Spielphasen werden von der Ausbildungsleitung angekündigt. Dabei hat jeder Hundeführer / Besitzer auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.
  • Wenn Hunde auf dem Platz Kot absetzen, ist dieser umgehend zu entfernen. Behälter stehen hierfür zur Verfügung. Hundekot kann eine Ansteckungsquelle für Hunde, andere Tiere und Menschen sein.
  • Wir bitten auch, Zigarettenkippen stets in die aufgestellten Aschenbecher zu entsorgen und nicht auf den Boden zu werfen. Tabak ist giftig! Besonders Welpen könnten ihn aufnehmen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass keine Hunde ohne Einverständnis des Besitzers gefüttert werden sollen. Sie wollen ja auch nicht, dass Ihr Hund zu jedem Fremden läuft, weil er denkt, dass es da etwas zu futtern gibt.
  • Das Urinieren von Rüden an Gegenständen wie Markierungshütchen sollte unter allen Umständen vermieden werden, zumal dadurch entsprechende Folgehandlungen anderer Rüden ausgelöst werden.
  • Läufige Hündinnen haben keinen Zutritt zum Platz. Dies gilt für die Dauer der Hitze und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch attraktiv für Rüden ist.
  • Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen und/oder der Besuch der Kurse für sie selbst eine zu große Belastung darstellt.
  • Die Platzanlage mit den dazugehörigen Materialien soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Daher sind alle gleichermaßen aufgerufen, verantwortungsvoll und pfleglich mit diesem “Besitz auf Zeit” umzugehen.
  • Für die Dauer des Platzaufenthaltes erkennt jeder Benutzer / Besucher diese Platzordnung an. Bei groben Verstößen behält sich der / die Übungsleiter oder dessen Beauftragte(r) vor, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Teilnahme-/Benutzungsbedingungen 1. Der Besuch der Übungsstunden ist freiwillig. Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. 2. Kindern unter 10 Jahren ist das Betreten des Geländes nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. 3. Den Weisungen der Ausbilder ist zu folgen, soweit sie die Organisation und den ordnungsgemäßen Ablauf der Übungsstunden be- treffen. 4. Ausdrücklich wird den Hundeführern gestattet, sich von Übungen auszuschließen, durch welche sie selbst oder die Hunde überfordert wären. Dieses gilt insbesondere für das Ableinen der Hunde. Die Entscheidung obliegt den Hundeführern in eigener Verantwor- tung. 5. Sie entscheiden ebenfalls in eigener Verantwortung, ob Sie die auf dem Platz befindlichen Gegenstände nutzen, bzw. begehbare Clubhäuser oder ähnliches betreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese z.T. gespendet oder von Mitgliedern in Ei- genarbeit erbaut wurden. Eine sicherheitstechnische Überprüfung erfolgte nicht. 6. Im Interesse aller Teilnehmer ist die Übungsgruppe bzw. der Verband bemüht, die Kosten für die Unterhaltung des Platzes und andere Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aus Kostengründen wurde daher auch auf den Abschluß einer Haftpflichtversicherung verzichtet, welche für eventuelle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden einsteht, die auf dem Übungsplatz oder in Verbindung mit dem Besuch des Platzes entstehen. 7. Mit der Benutzung des Platzes erkennen die Besucher einen Haftungsausschluß für vorgenannte Schäden an. Dieser gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jeder Hundehalter bzw. -führer ist für seinen Hund selbst verantwortlich und hat für die durch diesen verursachte Schäden einzustehen. Auch in den Fällen, in welchen der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist die Haftung des Vereins, der veranstaltenden Gruppe und der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter ausgeschlossen. 8. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Der Haftungsausschluß besteht in dem jeweils zulässigen gesetzlichen Rahmen fort. – Auf Umfang und Reichweite des Haftungsausschlusses wurde gesondert hingewiesen.

Internationaler Rasse- Jagd- Gebrauchshunde- Verband e. V.

Ortsgruppe Barbarossa
E-Mail: hundeschule@irjgv-barbarossa.de

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