Wie bei jedem Verein, gibt es auch beim IRJGV-Barbarossa ein paar Grundsätze, die helfen, den Aufenthalt auf unserm Übungsgelände für alle positiv und möglichst ohne Probleme zu gestalten.

  • Zutritt haben nur Hunde, deren gültiger Impfschutz vorher durch ihren Besitzer / Führer nachgewiesen worden ist. Wir verlangen neben einer gültigen Tollwutimpfung gemäß Tollwutverordnung noch die Schutzimpfungen gegen Parvovirose, Staupe, H.c.c. und Leptospirose. Außerdem empfehlen wir die Impfung gegen Zwingerhusten. Für die Welpenspielgruppe gelten gesonderte Bedingungen. Bei neuen Teilnehmern an Kursen, Besuchern und Gästen ist der Zugang zum Platz zunächst mit dem / der verantwortlichen AusbildungsleiterIn zu klären.
  • Jeder Hundeführer hat sich und seinen Hund in die ausgelegten Anwesenheitslisten einzutragen, damit im Falle eines Falles alle Teilnehmer einer Gruppe schnell und effizient erreicht und über möglicherweise aufgetretene Gefahren informiert werden können.
  • Für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Übungsgelände bleibt der Hundeführer / Besitzer verantwortlicher Hafter für seinen Hund im Sinne des BGB. Eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung wird daher verlangt.
  • Der Impfpass und ein Nachweis über die Hundehalterhaftpflichtversicherung sind beim ersten Besuch auf unserem Übungsplatz vorzuzeigen.
  • Kindern unter 16 Jahren ist das Betreten des Geländes nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
  • Die Ausbilder handeln im Auftrag der Gruppenvorsitzenden. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten, insbesondere bei allen Übungsabläufen und außergewöhnlichen Situationen (z.B. Beißereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände im Rahmen der Ausbildung.
  • Grundsätzlich sind die Hunde auf dem Platz angeleint zu führen. Freies Laufen bzw. Spielphasen werden von der Ausbildungsleitung angekündigt. Dabei hat jeder Hundeführer / Besitzer auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.
  • Gefüttert wird nur der eigene Hund. So werden Unverträglichkeiten bei den Hunden umgangen. Zudem stellt Futter für viele Hunde eine Ressource dar, die es gegenüber anderen Hunden zu verteidigen gilt. Dies möchten wir unter allen Umständen vermeiden.
  • Wenn Hunde auf dem Platz Kot absetzen, ist dieser umgehend zu entfernen. Behälter stehen hierfür zur Verfügung. Hundekot kann eine Ansteckungsquelle für Hunde, andere Tiere und Menschen sein.
  • Wir bitten auch, Zigarettenkippen stets in die aufgestellten Aschenbecher zu entsorgen und nicht auf den Boden zu werfen. Tabak ist giftig! Besonders Welpen könnten ihn aufnehmen. .
  • Das Urinieren von Rüden an Gegenständen wie Markierungshütchen sollte unter allen Umständen vermieden werden, zumal dadurch entsprechende Folgehandlungen anderer Rüden ausgelöst werden.
  • Läufige Hündinnen haben keinen Zutritt zum Platz. Dies gilt für die Dauer der Hitze und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch attraktiv für Rüden ist.
  • Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen und/oder der Besuch der Kurse für sie selbst eine zu große Belastung darstellt.
  • Die Platzanlage mit den dazugehörigen Materialien soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Daher sind alle gleichermaßen aufgerufen, verantwortungsvoll und pfleglich mit diesem “Besitz auf Zeit” umzugehen.
  • Für die Dauer des Platzaufenthaltes erkennt jeder Benutzer / Besucher diese Platzordnung an. Bei groben Verstößen behält sich der / die Übungsleiter oder dessen Beauftragte(r) vor, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Nähere Informationen zum Haftungsausschluss und zur Einwilligung für die Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen finden Sie hier.

>> Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

Die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen sind von allen Hundeführern*innen, die unseren Hundeplatz besuchen, anzuerkennen!


Internationaler Rasse- Jagd- Gebrauchshunde- Verband e. V.

Ortsgruppe Barbarossa
E-Mail: hundeschule@irjgv-barbarossa.de

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